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Frost

Frostwarnungen werden nur für das Flachland und nur während der Vegetationsperiode (April bis zum ersten Herbstfrost) herausgegeben. Im Winterhalbjahr ist Frost üblich und deshalb nicht warnwürdig.


Stufe 1

Bodenfrost: Bodentemperatur < 0 °C.

  • Vor allem bei empfindlichen Pflanzen können Schäden auftreten.


Stufe 2
Leichter Frost: Lufttemperatur: -3 bis 0 °C.

  • Je nach Vegetationsstand muss vor allem in Muldenlagen mit Schäden an Obst- und Rebkulturen gerechnet werden.


Stufe 3
Strenger Frost: Lufttemperatur: < -3 °C.

  • Verbreitete Frostschäden an landwirtschaftlichen Kulturen.
  • Eine kostenlose Dienstleistung von
  • Kantonale Gebäudeversicherungen
  • SF Meteo
  • Nationale Suisse
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