Frost
Frostwarnungen werden nur für das Flachland und nur während der Vegetationsperiode (April bis zum ersten Herbstfrost) herausgegeben. Im Winterhalbjahr ist Frost üblich und deshalb nicht warnwürdig.
Stufe 1
Bodenfrost: Bodentemperatur < 0 °C.
- Vor allem bei empfindlichen Pflanzen können Schäden auftreten.
Stufe 2
Leichter Frost: Lufttemperatur: -3 bis 0 °C.
- Je nach Vegetationsstand muss vor allem in Muldenlagen mit Schäden an Obst- und Rebkulturen gerechnet werden.
Stufe 3
Strenger Frost: Lufttemperatur: < -3 °C.
- Verbreitete Frostschäden an landwirtschaftlichen Kulturen.
Eine kostenlose Dienstleistung der Kantonalen Gebäudeversicherungen, SRF Meteo und Nationale Suisse.




